Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung entsprechend des gewählten Tarifs.
Der Eco-Tarif umfasst die Nutzung des Kraftgeräte- und Cardioparks (Vibrationsplatten ausgenommen).
Der Basic-Tarif berechtigt zur Nutzung des gesamten Geräteparks sowie der Schankanlage.
Die All In- und Flexi- Tarife decken die Nutzung des gesamten Geräteparks, der Schankanlage, des Kursraumes, der Solarien, des Massariums sowie des Sauna- und Ruhebereiches ab.
§ 1 Schriftform
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 2 Mitgliedschaft
Kurse finden ab einer Teilnehmerzahl von drei Leuten statt.
§ 3 Vertragsdauer - Kündigung
Die Eco-, Basic- und die All In-Mitgliedschaft werden zunächst für die Laufzeit von 18 Monaten geschlossen. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit kündbar. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten einen Monat. Die Flexi-Mitgliedschaft wird zunächst für die Laufzeit von einem Monat geschlossen. Sie verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird. Nach Erstlaufzeit beträgt die Kündigungsfrist weiterhin einen Monat.
§ 4 Membercard
Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung der Membercard ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 15,- € fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist. Die Membercard ist nicht übertragbar. Nutzt das Mitglied unberechtigter Weise eine Leistung, die der abgeschlossene Tarif nicht vorsieht, oder gewährt das Mitglied einem Dritten unberechtigter Weise Zugang zur Anlage und/ oder Nebenräumen belegt Infinity dieses Vergehen mit einer Vertragsstrafe i.H.v. 200,00€.
§ 5 Angebot und Vertragsschluss
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Vertragsschluss zum ersten des nachfolgenden Monats. (Mitgliedschaftsbeginn)
§ 6 Entgelt und Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss fällt ein Startpaket an. Die Höhe des Startpaketes richtet sich nach dem gewünschten Leistungsumfang. Den monatlichen Mitgliedsbeitrag ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift von angegebener Kontoverbindung zum ersten eines jeden Monats ein. Zusätzlich zu dem monatlichen Entgelt werden einmalig das Startpaket und (sofern der Trainings- vor dem Mitgliedschaftsbeginn liegt) der anteilige Monatsbeitrag erhoben. Diese sind zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Zahlungen oder nach Verstreichen der Fristsetzung einer dritten Mahnung schuldhaft in Verzug, ist der für die Laufzeit vereinbarte Beitrag sofort fällig. Der Nutzer hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Die im Mitgliedsvertrag angegebenen Beiträge enthalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Infinity behält sich vor eine Bonitätsprüfung durchführen zu lassen.
§ 7 Pflichten der Mitglieder
Änderungen der Anschrift, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind Infinity unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied diese Mitteilung schuldhaft, so hat das Mitglied Infinity die daraus entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldeanfragen, Bankrücklastkosten und Mahnungen, etc.) zu ersetzen.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich Infinity vor, das Mitglied vorübergehend oder dauerhaft vom Trainingsbetrieb auszuschließen. Darüber hinaus behält sich Infinity das Recht der außerordentlichen Kündigung vor.
§ 8 Haftung für Schäden
Eine Haftung von Infinity für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen , es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Infinity zurückzuführen. Für selbstverschuldete Unfälle haftet Infinity nicht.
§ 9 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrages erhoben und verarbeitet. Es handelt sich hierbei um ein Foto des Mitglieds, Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Kontoverbindung. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Daten werden hierbei sicher an die entsprechenden Dienstleister übermittelt. Erhobene Daten werden auf Wunsch des Mitglieds gelöscht, sobald das Vertragsverhältnis beendet ist. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist der Geschäftsführer. Es ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt.
Dem Mitglied stehen gegenüber Infinity (Infinity Fitness & Wellness Club GmbH, Wasserkrüger Weg 44, 23879 Mölln) folgende Rechte zu: Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied daraus keine Kosten wie Porto- bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen. (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Verarbeitung das Recht Widerspruch einzulegen. Infinity verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es kann zwingende schutzwürdige Gründe vorlegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
§ 10 Zugangszeiten (Anwendung für Standorte mit 24/7- Konzept)
Mitglieder unter 16 Jahren erhalten mit ihrer Mitgliedskarte in der Zeit von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr Zugang zu den Räumlichkeiten. Mitglieder, die mindestens 16 Jahre alt, aber noch nicht volljährig sind, können das Studio zwischen 05:00 Uhr und 00:00 Uhr nutzen. Volljährige Mitglieder dürfen jederzeit trainieren
§ 11 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.05.2023
Gültig für alle nach dem 28.04.2023 geschlossenen Mitgliedschaften.